Als Verfahrensbeiständin vertrete ich seit dem Jahr 2014 die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren, vor allem bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen. Dafür werde ich von Familienrichter:innen von Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht Dresden bestellt. Meine Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes herauszuarbeiten, zu vertreten und sicherzustellen, dass diese im gerichtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Dabei geht es nicht nur darum, den geäußerten Willen des Kindes wiederzugeben, sondern auch zu prüfen, ob dieser Wille – alters- und entwicklungsbedingt – tatsächlich dem Wohl des Kindes am besten entspricht. So soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes zur Erarbeitung von Lösungen eine tragende Rolle spielen und als Entscheidungsgrundlage berücksichtigt werden.
Als Verfahrensbeiständin vertrete ich seit dem Jahr 2014 die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren, vor allem bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen. Dafür werde ich von Familienrichter:innen von Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht Dresden bestellt. Meine Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes herauszuarbeiten, zu vertreten und sicherzustellen, dass diese im gerichtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt werden.
Dabei geht es nicht nur darum, den geäußerten Willen des Kindes wiederzugeben, sondern auch zu prüfen, ob dieser Wille – alters- und entwicklungsbedingt – tatsächlich dem Wohl des Kindes am besten entspricht. So soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes zur Erarbeitung von Lösungen eine tragende Rolle spielen und als Entscheidungsgrundlage berücksichtigt werden.
Meine Arbeitsweise als Verfahrensbeiständin
Meine Arbeitsweise als Verfahrensbeiständin
Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, spreche ich mit dem Kind allein – meist im Rahmen von Hausbesuchen oder gemeinsamen Aktivitäten. Dabei informiere ich das Kind altersgerecht und seinem Entwicklungsstand entsprechend über seine Rechte sowie den Ablauf des Gerichtsverfahrens. Bei der richterlichen Anhörung des Kindes, bin ich anwesend, um dem jeweiligen Kind Unterstützung und Sicherheit zu bieten.
So, wie jede Situation eines Kindes unter Berücksichtigung seines Familiensystems sehr unterschiedlich ist, spreche ich zusätzlich mit Eltern sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen – zum Beispiel Geschwistern, Großeltern, Erzieher:innen oder Lehrer:innen. Auf diese Weise kann ich ein umfassendes Bild der Lebenssituation und der Bedürfnisse des Kindes gewinnen.
Vergleichbar mit Rechtsanwält:innen bin ich befugt, im Namen des Kindes Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.
Nach Abschluss aller Gespräche und notwendigen Verfahrenshandlungen formuliere ich meine Einschätzung schriftlich gegenüber dem Gericht. In der Regel nehme ich am Gerichtstermin teil, um meine Einschätzungen und Empfehlungen darzulegen.
Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, spreche ich mit dem Kind allein – meist im Rahmen von Hausbesuchen oder gemeinsamen Aktivitäten. Dabei informiere ich das Kind altersgerecht und seinem Entwicklungsstand entsprechend über seine Rechte sowie den Ablauf des Gerichtsverfahrens. Bei der richterlichen Anhörung des Kindes, bin ich anwesend, um dem jeweiligen Kind Unterstützung und Sicherheit zu bieten.
So, wie jede Situation eines Kindes unter Berücksichtigung seines Familiensystems sehr unterschiedlich ist, spreche ich zusätzlich mit Eltern sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen – zum Beispiel Geschwistern, Großeltern, Erzieher:innen oder Lehrer:innen. Auf diese Weise kann ich ein umfassendes Bild der Lebenssituation und der Bedürfnisse des Kindes gewinnen.
Vergleichbar mit Rechtsanwält:innen bin ich befugt, im Namen des Kindes Anträge zu stellen und Rechtsmittel einzulegen, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.
Nach Abschluss aller Gespräche und notwendigen Verfahrenshandlungen formuliere ich meine Einschätzung schriftlich gegenüber dem Gericht. In der Regel nehme ich am Gerichtstermin teil, um meine Einschätzungen und Empfehlungen darzulegen.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage
Die wichtigste Vorschrift für meine Arbeit als Verfahrensbeiständin ist § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Diese regelt:
- Wann ein Verfahrensbeistand bestellt werden muss.
- Welche Aufgaben ein Verfahrensbeistand hat und
- welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Die wichtigste Vorschrift für meine Arbeit als Verfahrensbeiständin ist § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Diese regelt:
- Wann ein Verfahrensbeistand bestellt werden muss.
- Welche Aufgaben ein Verfahrensbeistand hat und
- welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Aufgaben des Verfahrensbeistands
(§ 158 Abs. 4 FamFG)
Aufgaben des Verfahrensbeistands
(§ 158 Abs. 4 FamFG)

